Commentaires (251)


Daniel (18.05.2013 20:30:37)
Bin 46 Jare alt und habe habe nach der Autopruefung 1986 zusätzlich die 125er Pruefung gemacht. Nachdem ich meinen alten Papierigen Ausweis im 2003 umgetauscht habe wurde mir die 25kW Klasse geschenkt.

- Wie komme ich zum A1 Motr.-unbeschränkt?
- 2 Jahre beschränkt danach Antrag (ohne Pruefung) ?
- Sofort unbeschränkt L Antrag ohne Fahrkurs direkt Fahrpruefung ?

Stimmen meine Ueberlegungen ?
Der Unbekannte (14.05.2013 13:20:20)
@Stefan Luginbühl, Vielen Dank für die schnelle Auskunft!
Hab jetzt kurz angerufen beim Vermieter und er sagte es sei völlig in Ordnung und kein Problem!
Stefan Luginbühl (14.05.2013 08:54:21)
@Der Unbekannte:
Eine Motorradmiete ist grundsätzlich auch mit dem Lernfahrausweis möglich. Ich würde es aber vor der Miete mit dem Vermieter ansprechen. Dann ist er a) informiert und kann dir b) eventuell auch gleich ein paar Tipps, bzw. das richtige Motorrad empfehlen.

Gruss
Stefan/AS24
Der Unbekannte (13.05.2013 22:22:51)
Hallo Leute,
Hab da ne Frage ich will mir einen 125ccm Motorrad mieten für ein Wochenende, ich besitze jedoch nur einen Lernfahrausweis vom A1 (bin schon 18).

Nun ist die Frage ob ich es auch problemlos mit dem L mieten kann oder muss ich noch was machen?
Sievi (13.05.2013 21:27:00)
Hallo Thomas,da Du den Ausweis A beschränkt geschenkt bekommen hast,gibt es zwei Möglichkeiten um A offen zu fahren.1.Du kannst wie ich,die A beschränkt Prüfung noch machen und in 2.Jahren offen fahren(ohne weitere Prüfung)dies erspart den Lernfahrausweis und das L hinten plus die Fahrschule.Also Kosten gespart.2.Direkt an die Prüfung A offen,da brauchst Du einen Lernfahrausweis und das L.Hoffe konnte helfen :-)
Thomas (06.05.2013 22:44:33)
Hallo, ich habe den Ausweis A beschränkt (geschenkt im 2008). Bin 51 Jahre alt und möchte wissen was nötig ist um den Ausweis A unbeschränkt zu erhalten.
Besten Dank und Gruss, Thomas
Stefan Luginbühl (22.04.2013 11:28:06)
@Erwin:
Sollte reichen.

@Hans:
"Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW."

@E:
Für A1 reichen acht Stunden Schulung, A beschränkt sind's 12 Stunden + Praxisprüfung. Denke also A1. Achtung: Fahren darfst du erst, wenn die Kat. auf dem Ausweis eingetragen sind!

@Markus:
Für den Direkteinstieg sind Sehtest, 12 Stunden Praxis-Schulung & die prakt. Prüfung nötig. Viel Glück!

Gruss
Stefan/AS24
Boris Schneider (18.04.2013 12:58:14)
Ich habe mir den Führerschein Typ A auch schenken lassen. War praktisch, da ich erst spät meine Leidenschaft für Motorräder entdeckt habe. Manchmal zahlt sich Warten doch aus ;-)

LG

Boris
Markus Birrer (17.04.2013 09:49:02)
Ich habe in meinem Führerschein die kat.a1 45kmh schon drauf,wurde mir geschenkt.habe den führerschein kat.b 1999 gemacht.bin 33 jahre alt und möchte jetzt den führerschein kat a unbeschränkt machen.
was muss ich noch machen damit ich ^diesen führerschein habe??
E. (13.04.2013 16:27:21)
Ich habe den " normalen Führerausweis fürs Auto im Juli 2009 gemacht und seit Juli 2012 den definitiven Führerausweis erhalten. Bin im Juni 87 geboren.
Habe vor ca. 1 1/2 Jahren die Basiskurse fürs Töfffahren besucht aber keine Prüfung abgelegt. Welche Töffs darf ich nun fahren?
Hans (12.04.2013 20:24:02)
Hallo ich bin 31 jahre alt und habe die kategorie A1 so zu sagen geschenkt bekomen,
welche motoriesierte zweiräder darf ich so direkt fahren?
Erwin (09.04.2013 20:48:52)
Mein töff hat 28 kw reich das für categorie a?wer kann mich helfe? Danke
Stefan Luginbühl (05.04.2013 14:21:58)
@Julia:
Gut möglich. Ich habe auch schon davon gehört, dass beim Umtausch eines deutschen Führerscheins Kategorien/Klassen "verlorengehen" können.

Stimmt das, kommst du - falls das Strassenverkehrsamt bei seiner Meinung bleibt - wohl nicht um den Kurs & die praktische Prüfung herum. Mein Rat: Gesuch einreichen und schauen was passiert:)

Gruss & viel Glück
Stefan/AS24
Julia (05.04.2013 07:35:01)
Lieber Stefan,
danke für die superschnelle Antwort.
Mein Führerschein ist schon im Kredikartenformat. Liegt es vielleicht daran, dass ich den A1 in Deutschland gemacht habe?
Gruss, Julia
Stefan Luginbühl (04.04.2013 16:20:17)
@Heike:
Basistheorie ist meines Wissens identisch, ja.

@Julia:
Laut dem STVA Bern gilt:
"Die bisherige Kategorie A1 berechtigt erst nach Ausstellung des neuen Führerausweises (ab 1.4.2003 möglich) zum Führen von Motorrädern der neuen Kategorie A (beschränkt)."

Hast du schon den Kreditkartenausweis? Falls nicht, kann das ein Grund sein, warum du "A beschränkt" noch nicht erhalten hast.

Gruss
Stefan/AS24
Stefan Luginbühl (04.04.2013 16:11:55)
@Thommen:
Meines Wissens gilt "25 ODER zwei Jahre Praxis". Sollte also kein Problem sein, wenn du jetzt noch "A beschränkt" machst. Zur Sicherheit würde ich trotzdem kurz beim Amt nachfragen.

@Toma:
"Prüfungsfahrzeug: ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1" Würde also meinen, das geht nicht.

@Tishan:
Nein, acht Stunden praktische Schulung sollten reichen.

Gruss
Stefan/AS24
Julia (04.04.2013 13:20:39)
Hallo,
ich bin über 25 Jahre alt und besitze die Kategorie A1 (von 1990) - wenn ich das richtig verstanden habe, bedeuted das, dass ich die Kategorie A beschränkt geschenkt erhalte. Habe gerade beim Strassenverkehrsamt angerufen, um zu fragen, wie vorgegangen werden muss und die Dame sagte mir, das stimme so nicht, ich müsse Fahrstunden und Prüfung machen. Was stimmt nun? WIe gehe ich vor?
Danke für Eure Informationen,
Julia
Tishan (28.03.2013 23:38:12)
Hallo
Muss ich die Pratische Prüfung Kategorie A1 (max. 125 ccm; max. 11 kw) absolvieren, wenn ich die Kategorie B (Auto) schon habe?
Heike (28.03.2013 12:57:21)
Hallo :)
verstehe ich das richtig - die Theorieprüfung für die Motorradklassen ist die gleiche, wie für´s Auto...?

Vielen Dank
Heike
Toma (27.03.2013 23:06:57)
Hallo! Kann man mit einem Roller welcher mehr als 10kW hat die Prüfung A (beschränkt) machen oder muss dafür ein Motorrad vorhanden sein?

Möchte nach der Prüfung dann ein Motorrad kaufen und auf diese 25kW drosseln jedoch die Prüfung, wenn möglich, mit einem Roller absolvieren - Punkto "Geld".

Danke für Eure Info!
Thommen (26.03.2013 18:22:16)
hallo
Habe bis jetzt einen Führerausweis der Kategorie B. Werde in 2 Monaten 25 Jahre alt. Möchte nun den Ausweis der Kategorie A unbeschränkt machen.
Muss ich die 2 Monate noch warten oder gibt es eine Möglichkeit schon vorher (vielleicht beschränkt) zu fahren? Nicht das ich wegen 2 Monaten noch 2 Jahre gedrosselt fahren muss! :-)
Vielen Dank
Stefan Luginbühl (26.03.2013 17:06:14)
@Marc:
Ich würde für alle Gebühren und Kurse mal grob 1'000 Franken budgetieren. Zu den laufenden Kosten: schwer zu sagen. Bei der Budgetberatung Schweiz findest du weitere Infos: http://bit.ly/16flyLf

@Marco:
Nach zwei Jahren wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben. Das heisst: anständig fahren und anschliessend ein Gesuch stellen sollte reichen.

Gruss
Stefan/AS24
Marco (25.03.2013 22:03:33)
Guten Tag
Ich bin 23 Jahre alt, habe den Autoführerschein, bin noch nie Motorrad gefahren und möchte nun ein Motorrad kaufen (600ccm gedrosselt auf 25kw). Wenn ich das gedrosselte Bike 2 Jahre fahre die praktische Prüfung absolviere, wie sieht es dann aus? Bekomme ich mit 25 Jahren die grosse Prüfung geschenkt und kann das Motorrad wieder aufmachen oder muss ich dann nochmal etwas machen?

Danke und freundliche Grüsse
Marco Nussbaumer
marc (24.03.2013 20:20:32)
Mit was für kosten muss ich rechnen, wenn ich den A1 beschränkt mache? Und was kostet mich die versicherung und das nummernschild im monat?
Stefan Luginbühl (22.03.2013 16:38:33)
@reto:
Ich vermute, die acht Stunden Grundschulung sind nötig, da 125er unter "a1 unbeschränkt" laufen, du aber offenbar nur "a1 beschränkt" hast. Am besten stellst du ein Gesuch für "a1 unbeschränkt" ans kantonale Strassenverkehrsamt. Die sagen dir dann, was du tun musst - oder schicken dir gleich den neuen Ausweis.

Gruss
Stefan/AS24
reto (22.03.2013 10:28:58)
hallo
ich bin über 25 jahre alt, habe die kategorien a1, 45kmh und b. nun möchte ich ein roller 125ccm bis 11kw kaufen. darf ich ohne weitere massnahmen dieses fahrzeug lenken, oder ist eine praktische grundschule von 8h notwendig?

gruss
reto
Stefan Luginbühl (28.02.2013 14:07:45)
@Ilir:
Bestätigung Einwohnerkontrolle/Sehtest (20 Franken)
Nothelferkurs (150 Franken)
Verkehrsunterricht (VKU) (200 Franken)
Gebühren Strassenverkehrsamt (200-300 Franken)
Praktische Schulung (12h) (500 Franken)

Ich schätze mal 1'000-1'500 Franken - ohne Motorrad.

@Oli:
Nötig sind Sehtest (falls in den letzten zwei Jahren keiner gemacht wurde), sechs Stunden praktische Schulung und die praktische Prüfung.

Gruss
Stefan/AS24
Oli (24.02.2013 16:10:34)
Hallo
Ich habe den Führerausweis Kat. A1 + B und bin 21J alt.
Ich möchte den Führerausweis Kat. A beschrenkt machen.

Was müsste ich noch alles machen? oder bekomme ich den geschenkt?

Vielen Dank
Gruss Oli
Ilir (21.02.2013 02:28:03)
Hallo ich bin 18 jahre alt und wil A beschränkt machen ich hab nix keine B keinA1 was würde mich dieser fahrausweiss den kosten umgefähr
Stefan Luginbühl (19.02.2013 11:18:53)
@roger:
Sehtests sind für das Strassenverkehrsamt nur für die folgenden 24 Monate gültig:)

@Sandro:
Meines Wissens entfällt die Zweijahres-Frist mit 25. Es heisst ja "25 ODER zwei Jahre Fahrpraxis" berechtigen zum A unbeschränkt. Sicherheitshalber würde ich an deiner Stelle doch noch kurz beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nachfragen.

Gruss
Stefan/AS24
roger (13.02.2013 13:19:38)
Danke Stefan für die Antwort.

Aber ich besitze schon den Auto Führerschein, muss ich den Sehtest doch noch machen? Ich meine ich fahre ja auch Auto, ob ich etwas sehe oder nicht? :-))

Gruss
Roger
Sandro (08.02.2013 20:34:49)
Hallo
Ich werde erst im Herbst 25ig. Ab 25ig kann man die offene Prüfung machen, ansonsten muss man ja zwei Jahre warten.

Ich würde gerne mindestens 1 Jahr mit einem beschränkten Motorrad fahren um mich daran zu gewöhnen, doch was passiert wenn ich 25ig werde? Falls ich die Prüfung im Sommer mache und zu diesem Zeitpunkt erst 24ig bin.

Muss ich danach 2 Jahre beschränkt fahren oder habe ich, sobald ich 25ig werde die Möglichkeit einen offenes Mottorrad zu kaufen?

Vielen Dank für die Antwort.
Stefan Luginbühl (28.01.2013 13:39:47)
@TomTom:
Für "A beschränkt" sollte ein Gesuch ans Strassenverkehrsamt reichen. Um anschliessend "A unbeschränkt" zu bekommen, sind eventuell zwei Jahre klaglose Fahrpraxis der Kat "A beschränkt" nötig. Es kann aber sein, dass aus Altersgründen gleich direkt "A unbeschränkt" möglich ist.

Gruss
Stefan/AS24
Stefan Luginbühl (25.01.2013 13:09:50)
@roger:
Ich denke, Sehtest, sechs Stunden praktische Schulung + die prakt. Prüfung sind nötig.

Gruss
Stefan/AS24
roger (24.01.2013 17:53:50)
Hallo

Ich habe eine Frage wegen dem Führerschein.

Die Prüfung der Kategorie A 1,unbeschränkt hatte ich Juli 2004 absolviert. Der Lernfahrausweis Kat. A wurde 2006 ausgestellt( 4 monate gültig) , innerhalb der 4 Monate hatte ich mein Motorrad 600ccm geschrottet, somit kam es nie zur Prüfung.

Nun sind 7 Jahrevergangen und ich möchte es nochmals versuchen, was muss ich nun alles machen? Grundkurs, Sehtest??

Gruss
Roger
TomTom (18.01.2013 14:54:49)
Hallo
Ich hab mal eine Frage zu den Thema "Geschenkte Kategorien"
Ich habe die Kat. A1 seit 1999 und wollte dieses Jahr noch die Kat. A machen. Wie läuft das jetzt für mich? Bekomm ich die Kat.A beschränkt geschenkt und weiter nur eine praktische Prüfung ablegen für die Kat.A unbeschränkt?

Besten Dank im voraus
Gruss Tom
Stefan Luginbühl (14.01.2013 14:10:10)
@Klaus:
Leider nein. "A1 beschränkt" heisst maximal 50ccm Hubraum. Damit fallen 125er per se weg.

Gruss
Stefan/AS24
Klaus (06.01.2013 07:17:24)
Hallo, ich bin 16 Jahre alt und wollte nachfragen ob es möglich ist ein 125ccm Roller schon mit 16 Jahren legal fahren zu dürfen ? Kann mann den drosseln oder wie sieht das aus ?
Stefan Luginbühl (18.12.2012 10:32:11)
@roland:
Den Autoausweis bekommst du meines Wissens nach drei Monaten auch wieder. Einzig die Probezeit wird automatisch um ein Jahr verlängert.

Aber: Wenn anschliessend nochmal was passiert, ist der Ausweis weg. Einen neuen Anlauf kannst du anschliessend erst nach einer einjährigen Wartefrist und einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten beantragen.

Gruss
Stefan/AS24
roland r (15.12.2012 16:01:31)
Hey eine ganz wichtige Frage... und zwar....

Ich habe einen B Führerschein und bin Lernfahrer für A1, bin mit 84 km/h in einer 50 Zone geblitzt worden, bekomme sicher 3 Monate Führerschein entzug.
Aber muss ich den Autoführerschein dann auch neu machen oder bekomme ich den nach 3 Monaten zurück?? Da dieser auch noch in der Probezeit ist?? glg und danke für die Antwort
pce
Stefan Luginbühl (30.11.2012 15:12:15)
@Mladen:
Meines Wissens reicht es, nur den Ausweis zu besitzen. Frag im Zweifelsfall das kantonale Strassenverkehrsamt.

Ob es hingegen eine gute Idee ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruss
Stefan/AS24
Hans (28.11.2012 13:38:10)
@inas

Ja, du kannst mit 18 Jahren auch A beschränkt machen, wenn du noch nie auf einem Zweirad gesessen hast.
inas (27.11.2012 20:58:22)
hallo, ich bin jetzt 18 jahre, hab A1 beschränkt bestanden, und kann ich jetzt gleich A beschränkt mahen ?
Mladen Penava (25.11.2012 22:30:35)
Hallo.

Ich hab mal eine vielleicht komische Frage.
Ich bin 20 und hab vor 6 Monaten meine A-Prüfung bestanden.

Da ich aber noch nicht 25 bin, muss ich ja noch 1,5 Jahre mit 25 kW unterwegs sein.

Heisst "zwei Jahre Fahrpraxis", dass mein Motorrad angemeldet sein muss im Strassenverkehrsamt, oder läuft diese Zeit, auch wenn ich im Prinzip nicht effektiv fahre, sondern einfach im Besitz des Ausweises bin???
Bitte um Antwort (mladen.penava@gmail.com)

Vielen Dank.
murdoc (19.11.2012 22:04:25)
hallo, meine freundin wollte im oktober die grosse prüfung machen, habe ihr dafür extra ein motorrad mit einer geringen sitzhöhe erworben da sie eher klein gewachsen ist mit ihren 1.57m. Wir haben dann anschliessend noch kürzere federbeine, eine abgepolsterte sitzbank und spezielle motorradstiefel erworben und verbaut damit sie auf der honda einen sicheren stand hat. Als dann im oktober an die prüfung ging durfte sie nicht mal antreten weil die honda "nur" 32kw leistung hat und nicht 35kw... Mfg
Stefan Luginbühl (15.11.2012 15:33:13)
@cenaj:
Ich denke, bei dir ist ein Fahreignungstest (FET) notwendig. Weitere Infos: http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAlf/LFpraktPrf/LFprfFET.html

@jimmy:
Wenn du den Ausweis A1 schon hast, reicht für B (Auto) die praktische Prüfung. Ansonsten kannst du u.Umständen zumindest die Kurse anrechnen lassen. Wende dich doch ans kantonale Strassenverkehrsamt - die können dir genau sagen, was du noch tun musst.

Gruss
Stefan/AS24
jimmy (10.11.2012 17:22:18)
Wenn man die Theorieprüfung A1 mit 17 absolviert +VKU+NOTHELFER..

Muss man dann wenn man 18 Jahre alt ist nochmals eine Theorieprüfung absolvieren für die Fahrstunden..AUTO?..
cenaj (05.11.2012 18:04:57)
Hallo zusammen ,ich habe zu 3-te mahl die Farbrüfung nicht bestandet A kat.wie laut jezt weitere Gesezlich,muss ich noch warten....(ich habe B katg.und ich bin ber 40 Jahre) alt.
Stefan Luginbühl (27.09.2012 15:35:24)
@Nicolai:
Zum Motorradfahren brauchst du meines Wissens den Lernfahrausweis für die entsprechende Kategorie. Im Zweifelsfall hilft dir das kantonale Strassenverkehrsamt bestimmt weiter.

Gruss
Stefan/AS24
Nicolai (26.09.2012 21:18:02)
Hallo zusammen ich habe eine Frage wenn ich den nothelfer und die autotheorie gemacht habe kann ich dann mit L fahren ohne den rest?
Harald Cuber (19.09.2012 09:12:51)
Hi:)
Gilt übrigens nicht, wenn du den Schein in DE gemacht hast (obwohl der A1 Umfang an nötigen Fahrstunden dort höher ist).

Gruss,
Harald
Stefan Luginbühl (17.09.2012 15:54:28)
@rodi:
Für "A unbeschränkt" reicht es, ein Gesuch ans kantonale Strassenverkehrsamt zu schicken. Die prüfen dann, ob es einen Grund gibt, dir den Ausweis zu verweigern (Unfall, Entzug, etc.). Falls dies nicht der Fall sein sollte, kriegst den per Post den neuen Ausweis. Prüfung oder Kurse musst du keine mehr machen.

Gruss
Stefan/AS24
rodi (17.09.2012 14:26:09)
Hallo,

ich habe im Juli 2011 die Kategorie A beschränkt bestanden (mit 20 Jahren). wie muss ich nächstes Jahr vorgehen wenn ich die grossen Motorräder fahren möchte? muss ich da nochmals zur praktischen prüfung antraben oder nur den ausweis umschreiben lassen?

gruss rodi
Stefan Luginbühl (17.09.2012 10:14:09)
@luca:
Die Theorieprüfung kannst du meines Wissens schon einen Monat vor deinem 16. Geburstag machen.

Gruss
Stefan/AS24
luca mastrogiovanni (16.09.2012 23:42:46)
Hi habne frage ich bin jetz 15 möchte die prüfung für A1mache. Ab 16 wie viel tage oder monate vor 16 kan man die theorie absolvieren danke im voraus !
Stefan Luginbühl (10.09.2012 10:58:55)
@schumi:
Sobald du den Lernfahrausweis A1 erhalten hast, darfst du mit dem L am Roller durch die Gegend kurven. Das vorher noch Versicherung, Steuern und die Anmeldung auf deinen Namen nötig sind, versteht sich von selbst;)

Gruss
Stefan/AS24
schumi (09.09.2012 16:30:07)
hallo hab eine frage , bin 23 jahre alt und habe die prüfung seit juni 2012 , ein freund hat miir ein roller geschenkt , kann ich denn nun fahrên wenn ich einen lehrnfahrausweis beantrage und dann 4 monate damit fahre und ihn ablaufen lassE??
Stefan Luginbühl (22.08.2012 10:35:37)
@Alex Acocella:
An deiner Stelle würde ich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons nachfragen. Die können dir gleich sagen, was erlaubt ist - und was nicht. Die Adresse findest du auf dieser Webseite:

www.strassenverkehrsamt.ch

Gruss
Stefan/AS24
Alex Acocella (17.08.2012 17:55:50)
Hallo zusammen..
Hab ne frage.. Ich mache nächstens die A1 prüfung und habe eine MBK X power..
Ober steht Beschrieben das Motorrad muss 50ccm sein und dart MAX. 11Kw haben, heisst das jetz ich darf meine maschine bis 11Kw frisieren aber das sie trotzdem noch im 50ccm bereich bleibt? Weil meine hat jetz 5.05Kw ..Habe echt keine ahnung und will ja auch keine probleme mit der Polizei..:/
Dankee im Voraus gruss Alee
Stefan Luginbühl (27.07.2012 11:42:46)
@Niklas:
Meines Wissens nicht. Die Aufhebung der Beschränkung erfolgt auf Gesuch nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis - das sollte bei dir der Fall sein. Es kann aber sein, dass irgendwo in den Regeln noch ein Fallstrick für diejenigen Fahrer eingebaut ist, welche vor 2003 die Prüfung gemacht haben.

Ich würde das Gesuch für die Aufhebung ans kantonale Strassenverkehrsamt schicken. Entweder gibt's den neuen Ausweis retour, oder sie sagen dir, was du noch tun musst:)

Gruss
Stefan/AS24
Niklas Samuelsson (26.07.2012 07:54:56)
Guten Morgen
Ich habe seit 1995 die Führerausweis fürs Auto und seit 1999 den Führerausweis für Kategorie A beschränkt. Wenn ich jetzt den Führerausweis für A unbeschränkt will, muss ich trotzdem noch eine Theorieprüfung machen und Lernfahrausweis etc.?
Danke udn Gruss
Stefan Luginbühl (24.07.2012 10:46:22)
@Killer:
Hast du die den definitiven Ausweis schon, oder bist du noch Lernfahrer? Falls ersteres zutrifft, darfst du meines Wissens jemanden mitnehmen. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass das Bike für zwei Personen zugelassen ist.

@Huser Mario:
Unterschiedlich, vielleicht sind ja auch gerade einige Personen im Amt in den Ferien. Ich würde nach 14 Tagen mal anrufen:)

Gruss
Stefan/AS24
Huser Mario  (24.07.2012 09:21:04)
Hallo
@ Stefan Luginbühl
Vielen Dank für deine Antwort, weist du vieleicht auch wie lange die MFK in etwa benötigt bis sie mir den Lehrfahrausweis zukommen lassen ?
Ich habe das Formular bereits vor 10 Tagen versendet.
Grüsse
Killer (23.07.2012 18:09:05)
Sali zemme
Dörf me mit 16 wenn meh de Grundkurs 1 und 2 abgschlosse und de expert absolviert het eh zweiti person hintedruf näh?
Odr muess meh 18zähni si ?
Stefan Luginbühl (23.07.2012 15:24:58)
@Thomas:
Theoretisch müsstet du bis 26 warten. Es gibt aber eine Lösung: Mach jetzt die A25KW-Prüfung und hol dir in einem Jahr den Lernfahrausweis A unbeschränkt (gilt 12 Monate). Danach kannst du schon während des Zwischenjahrs A-Töffs fahren - halt mit einem L-Schild. Mit 26 - und 2 Jahren Praxis - stellst du dann das Aufhebungsgesuch.

@Huser Mario:
Theorie musst du nicht nochmals machen. Nötig sind: Sehtest, 6 Stunden praktische Schulung + praktische Prüfung.

Gruss
Stefan/AS24
Huser Mario (14.07.2012 19:04:28)
Hallo, ich habe bereits den unbefristeten Fahrausweis für das Auto.
Wenn ich nun noch die 25KW Motorradprüfung machen möchte, muss ich dan die Theory nocheinmal machen oder bekomme ich sofort den Lernfahrausweis zugestellt ??
Grüsse Mario Huser
Thomas (09.07.2012 18:44:28)
hallo

ich bin gerade 24 geworden und wollte fragen wie das ist, wen ich jetzt die prüfung A25KW mache, kann ich dann wenn ich 25 bin unbeschränkt fahren? oder muss ich trotzdem 2 Jahre warten, d.h. bis ich 26 bin?

gruss thomas
Stefan Luginbühl (03.07.2012 07:59:45)
@Michèle:
Wer den A1-Ausweis hat, muss für den B-Ausweis (Auto) nur einen Sehtest vorlegen und die praktische Prüfung bestehen. Der Sehtest fällt sogar weg, wenn derjenige der A1-Prüfung nicht älter als 24 Monate ist.

@Stan:

Hab folgendes gefunden: "Der Führerausweis der alten Kat. F, berechtigt nach dem Ausstellen eines neuen Führerausweises in Kreditkartenformat, nur zum Führen von Motorfahrzeugen der neuen Kategorie F sowie der Unterkategorie A1 beschränkt (max 45 km/h)."

Gruss
Stefan/AS24
Michèle (02.07.2012 21:10:46)
Wenn man mit 16 die Prüfung A1 macht, muss man dann mit 18 die Theorie, Sehtest, Nothelfer wiederholen damit man ein Auto fahren darf, oder nur noch die Praktische Autoprüfung? Was hat man da für möglichkeiten um die Theorie wenn möglich nur ein Mal zu machen?

Danke fürd Information
Stan (30.06.2012 23:59:39)
Kriege ich A1 oder A beschränkt geschenkt, wenn A1 bis 45kmh (Erteilungsdatum 5/1994) in meinem Führerausweis steht?
Gruss, Stan
Stefan Luginbühl (29.06.2012 08:10:15)
@Yannick:
"Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die 25 kw Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben." Das heisst: Prüfung oder Kurs sind nicht mehr nötig. Ein Gesuch ans Strassenverkehrsamt reicht.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass du während den zwei Jahren anständig gefahren bist - also keine gröberen Bussen oder gar Ausweisentzüge.

Gruss
Stefan/MS24
Yannick (28.06.2012 12:57:14)
hallo,

ich habe mit 20 (im Juli 2011) die Prüfung Kat. A beschränkt gemacht (Roller und Auto ahtte ich schon). WIe sieht es jetzt aus mit der Kat. A unbeschränkt? muss ich nächstes Jahr nochmals an eine Prüfung oder einen Kurs machen? oder kann ich einfach beim strassenverkehrsamt vorbei und den ausweis umschreiben lassen?

Danke im vorraus!

Yannick
Stefan Luginbühl (22.06.2012 09:21:05)
@Desi:
Für welche Motorrad-Kategorie? Mit einem Ausweis der Kat. B musst du eigentlich keine Theorieprüfungen mehr bestehen - weder für "A1" noch "A beschränkt". Einzig den Sehtest müsstest du nochmals machen, wenn er älter als zwei Jahre ist.

Gruss
Stefan/MS24
Desi (20.06.2012 09:29:28)
Laut Beschreinung muss ich die Thoerieprüfung nochmals absolvieren?
Ich hab im Sept. 2010 erst meine Kat. B Prüfung bestanden, ist es notwendig die Theorie zu wiederholen?
Wie teuer ist der Kurs im Duchschnitt ungefähr?

Gruss Desi
Stefan Luginbühl (19.06.2012 14:59:43)
@Alex:
Mit dem A1-Ausweis darfst du ab 18 auch Motorräder bis 125ccm Hubraum, bzw. 11kw Motorleistung fahren. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht nötig. Ob du den Ausweis umtauschen musst, weiss ich gerade nicht auswendig. Frag doch zur Sicherheit kurz beim kantonalen Strassenverkehrsamt nach.

Gruss
Stefan/MS24
Alex (19.06.2012 12:07:07)
Seit fast einem Jahren habe ich die A1 Prüfung komplet abgeschlossen. Im August werde ich 18 Jahre alt. Darf ich im August ohne weitere Prüfungen ein 125ccm Motorrad fahren?
Muss ich das dem Verkehrsamt mitteilen oder sogar noch Fahrstunden nehmen?

Gruss Alex
Sarah (18.06.2012 14:30:27)
@stefan

Danke vielmal's für die Auskunft

Gruss
Stefan Luginbühl (18.06.2012 14:29:17)
@Sarah:
Sofern die Theorieprüfung A1 nicht länger als zwei Jahre her ist, kannst du sie beim Ausweis der Kat. B (Auto) anrechnen lassen. Falls es länger her ist, musst du nochmals eine Theorieprüfung absolvieren.

Gruss
Stefan/MS24
Sarah (18.06.2012 14:16:18)
Wenn ich die Theorieprüfung A1 gemacht habe, jedoch die praktische Prüfung nicht, kann ich dann trotzdem den Lernfahrausweis für's Auto verlangen?

Gruss Sarah
Stefan Luginbühl (18.06.2012 14:03:59)
@Simon:
Für "A unbeschränkt" sind nötig:
- ein Sehtest (falls in den letzten 24 Monaten keiner gemacht wurde)
- 12 Stunden praktische Grundschulung
- und natürlich die prakt. Prüfung

Theorieprüfung, Nothelfer & Co. entfallen.

Gruss
Stefan/MS24
Simon (16.06.2012 20:17:01)
Ich habe bisher nur die Autoprüfung (Kat B) seit Februar 2007 und möchte jetzt die Kategorie A unbeschränkt machen. Reicht hier nur die Theorieprüfung und 12 Stunden Grundschulung oder muss ich den Nothelferkurs usw. nochmals machen? Ps: Ich bin über 25 Jahre alt.

Gruss Simon
Toni (11.06.2012 20:51:16)
Ciao zusammen.

In Bezug auf den Spezialfall:
Ich bin Deutscher und habe meinen Deutschen Führerschein in den Schweizer Führerschein gewechselt.
In Deutschland habe ich die Klasse A1 (125 ccm) im Jahr 1996 gemacht und Auto 1999.
Ich dachte daher, dass würde mich für die geschenkte Klasse A beschränkt qualifizieren, weil es ja heisst wer A1 vor dem 1.4.2003 gemacht hat, bekommt A beschränkt geschenkt.
Ist aber nicht so, weil ich den Führerschein A1 damals nicht in der Schweiz gemacht habe.
Stefan Luginbühl (06.06.2012 12:02:24)
@Luca:
Ach so. VKU und Theorieprüfung für den Auto-Ausweis entfallen nur, wenn du den definitiven A1-Ausweis hast. Theorie alleine reicht nicht.

Mehr Infos zum Thema Autoprüfung findest du unter diesem Link:
http://www.autoscout24.ch/Cms/Article.aspx?cmscid=21&nav=75&lng=de&cmsselpage=2&cmsaid=2522

Gruss
Stefan/MS24
Luca (05.06.2012 16:28:54)
Ja genau

Gruss Luca
Stefan Luginbühl (05.06.2012 16:00:30)
@Luca:
Öhhh...hä? Den Lernfahrausweis für welche Ausweiskategorie willst du beantragen? Das Auto?

Gruss
Stefan/MS24
Luca (05.06.2012 15:47:29)
Ich habe die A1 Theorieprüfung gemacht. Das heisst sobald ich 18 bin kann ich den Lehrfahrausweis beantragen, obwohl ich die praktische Prüfung nicht gemacht habe, muss aber 12 Stunden beim Fahrlehrer nehmen?

Grüsse und vielen Dank für die Info
Stefan Luginbühl (05.06.2012 13:12:00)
@Luca:
Welchen Lernfahrausweis meinst du? Falls du die Kat. A (beschränkt) meinst: Wenn du den definitiven Ausweis der Kat. A1 hast, entfallen Theorieprüfung und VKU, zudem reichen 6 statt 12 Stunden Praxis-Schulung.

Grundsätzlich ist es aber auch möglich, direkt mit 18 den Lernfahrausweis der Kat. A beschränkt zu beantragen.

Gruss
Stefan/MS24
Luca (05.06.2012 09:04:38)
Wenn man die A1 Theorie bestanden hat und diese 8 Grundkurse auch absolviert hat, muss man die praktische Prüfung ablegen um mit 18 den Lehrfahrausweis beantragen zu können?

Gruss Luca
Stefan Luginbühl (22.05.2012 08:57:59)
@M:
Freut mich, dass die Auskunft richtig war. Denn die Antworten der Fahrlehrer zeigen, wie unübersichtlich das Thema "alte/neue Töff-Kategorien" ist.

Gruss
Stefan/MS24
M (21.05.2012 18:14:41)
Es sollte natürlich heissen: "...direkt auf einer unbeschränkten _A_ Maschine". Nicht "A1"...
M (21.05.2012 18:13:35)
@Stefan:
Danke für deine klare Antwort. Deine stimmt mit dem überrein was ich heute Nachmittag von der MFK Baselland direkt erfahren habe. Die 3 Fahrlerer die ich gefragt habe, erzählten mir leider auch 3 verschiedene Varianten. Die Verwirrung ist gross bei dem Thema ;)

Sprich, ich mach den normalen Weg von Kursen/Theorie/Praxis, darf aber direkt auf einer unbeschränkten A1 Maschinen lernen.

Und sorry wegen dem "Konkurenz Link", war mir gar nicht bewusst. Deiner ist wahrlich besser.

Grüsse
Stefan Luginbühl (21.05.2012 09:56:21)
@Philippe Waldvogel:
Ja, ab 25 ist dies möglich. Nötig sind: Sehtest, Nothelfer, Basistheorieprüfung, Verkehrskunde-Kurs, 12h praktische Schulung und natürlich die praktische Prüfung.

Gruss
Stefan/MS24
Stefan Luginbühl (21.05.2012 09:26:50)
@M:
Das SVSA Bern meint: "Die bisherige Kategorie F berechtigt nach Ausstellung eines neuen Führerausweises nur zum Führen von Motorrädern der Unterkategorie A1, deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt sind."

Ich denke also nicht, dass du die "volle" A1 geschenkt kriegst. Das Problem des Ausweisrechners ist, dass kein Unterschied zwischen A1 (45 km/h) und der "vollen A1"-Kategorie gemacht wird.

Eine gute Übersicht bietet dafür diese Seite: http://bit.ly/JJgJAE

Gruss
Stefan/MS24
M (21.05.2012 08:25:04)
Hier noch ein "Ausweisrechner". Vielleicht hilfts anderen auch: ((Gelöscht, Link führt zur Konkurrenz;) SLU/MS24))

Laut diesem kriege ich die Kategorie A1 (125 ccm / max. 11 kw) geschenkt. Was ich aber kaum glauben kann (siehe meine vorherige Frage).
M (20.05.2012 18:57:17)
PS: Bin über 25 Jahre jung.
M (20.05.2012 18:14:47)
Vielen Dank für die Übersicht!

Beim durchlesen wurde ich stutzig...

Habe im April 1999 die Rollerprüfung gemacht (damals Kategorie F (45 km/h) wenn ich mich recht entsinne). Habe seit kurzem wieder so einen 50er Roller und in meinem neu erstellten Ausweis steht:
A1 (45 km/h)
F (wohl Baufahrzeuge)

Heisst das nun tatsächlich, dass ich die Kategorie A (max. 25 kw/34 PS)) beschränkt geschenkt bekomme?! Und wenn ja, sollten die bei der MFK einem darauf hinweisen...

Grüsse
Philippe Waldvogel (17.05.2012 07:12:12)
Guten Tag.

Ich (25) habe garkeine prüfung. Weder motorrad noch auto. Kann ich trotzdem dirrekt die A prüfung machen?

freundliche grüsse
Stefan Luginbühl (15.05.2012 09:20:26)
@Susanne:
Mit den neuen Motorradkategorien wurde tatsächlich viel Verwirrung gestiftet - das sieht man ja an der Anzahl Fragen hier. Besonders die oben erwähnten "Geschenkten Kategorien" sind - wie in deinem Fall - häufig gar nicht bekannt. Letzten Endes hilft es wohl nur, vor jeder neuen Ausweisstufe kurz beim Strassenverkehrsamt nachzufragen.

Gruss
Stefan/AS24
susanne (14.05.2012 17:19:46)
hallo herr luginbühl
supernachrichten.. hab A1 damals mit der autoprüfung erhalten weil ich ja schon 23 war.. und jetzt noch die A25kw geschenkt.. super... warum weist einen hier niemand draufhin? bin an der schweren töffprüfung momentan dran und hab ohne dieses wissen natürlich mehr grundkurs gemacht als nötig.. stva nicht, fahrlehrer nicht.. schon n bissel ärgerlich.. wieso ist das so?
grüsse susanne
Stefan Luginbühl (14.05.2012 09:00:27)
@Susanne:
Korrekt. Du kannst bei Strassenverkehsamt die Kat. "A beschränkt" beantragen. Fahren darfst du dann allerdings erst, wenn du den neuen Ausweis hast: "Die bisherige Kategorie A1 berechtigt erst nach Ausstellung des neuen Führerausweises zum Führen von Motorrädern der neuen Kategorie A "

Gruss
Stefan/MS24
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