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Kommentare (4)
Stefan Luginbühl
(10.05.2012 09:00:18)
Under hier das
Urteil im
Wortlaut.
Ich find's
gut begründ
et.
http:
//www.polyre
g.ch/d/inform
ationen/bgeun
publiziert/Jah
r_2011/Entsche
ide_8C_2011/8C.
472__2011.html
Gruss
Stefan
/AS24
Stefan Luginbühl
(10.05.2012 08:58:58)
Die Antwort der SUVA, wo die Grenze zwischen Fahr- und Renntraining gezogen wird:
"Nach unserer Praxis gilt freies Fahren auf einer Rennstrecke als absolutes Wagnis auch ausserhalb einer offiziellen Rennveranstaltung. Ausgenommen sind von Instruktoren geleitete Fahrkurse, die einzig der Fahrsicherheit dienen. Wenn solche Kurse auch ein freies Fahren auf der Rennstrecke beinhalten, wird das freie Fahren ebenfalls als Wagnis eingestuft."
Gruss
Stefan/AS24
Yu Sidney
(10.05.2012 07:35:18)
Es gibt schon Fälle, bei denen der sog. Raser, der besoffene oder sonst zugedröhnte Fahrer zur Kasse gebeten wurde. Versicherungen nehmen ganz oder teilweise Regress, d.h. sie halten sich mit einem Teil der Schadensumme am Verursacher schadlos. Die Unfallversicherungen kürzen tatsächlich das Taggeld unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Raser 'mit Unfall' bezahlt eine den 'Verhältnissen' angepasste Busse und muss sogar mit Gefängnis rechnen.
Olrik
(09.05.2012 17:43:24)
Selten dämliches Urteil! Haben die Rechtsverdreher wieder was gefunden, um Geld zu sparen zugunsten der Versicherer? Man müsste nun jedem Raser, der verunfallt, automatisch die Leistung kürzen. Diese Praxis wäre mir allerdings neu... Und das ginge ja gar nicht: der Raser mit Unfall bezahlt eine Busse; mit Taggeldkürzung wäre er dann doppelt bestraft - das ist dann sicher nicht fair aus Sicht der Bundesrichter...
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