EU-Führerscheinregelung ab 2013

 
 

 

 


Paragraphen mit Folgen
Ab 2013 tritt im EU-Raum eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Als Folge werden viele Modellneuheiten nicht mehr in gedrosselter Form auf dem Schweizer Markt erscheinen.
26.10.2012 Daniele Carrozza

Gerne erinnern wir uns an das Jahr 2003 zurück, als in der Schweiz die neue Führerscheinregelung eingeführt wurde. Neu war unter anderem, dass man sich ab 18 Jahren mit einer auf 25 Kilowatt (34 PS) gedrosselten Grossen ins Motorradfahrerleben stürzen konnte (Kategorie A beschränkt).

Das neue Gesetz schlug ein wie eine Bombe und liess die Anzahl abgelegter Führerprüfungen in der Ausweiskategorie A im Jahr 2003 gegenüber 2002 hochgerechnet um unglaubliche 55,6 Prozent ansteigen (Quelle: SFZ).

Glücksfall für die Hersteller
Es liegt auf der Hand, dass sich die Motorradhersteller im Zuge dieser Entwicklung ab 2003 über ein sattes Plus bei den Verkaufszahlen freuen durften. Ein Beispiel: Allein bei Kawasaki liegt der kumulierte Anteil verkaufter 25-kW-Bikes seit 2006 bei rund 22 Prozent des Gesamtabsatzes. Der positive Trend hält also bis heute an.

Allerdings brauen sich am Horizont dunkle Wolken zusammen, welche der erfreulichen Entwicklung der letzten Jahre ein jähes Ende bereiten könnten. Denn im EU-Raum wird 2013 eine neue Führerscheinregelung eingeführt, die vorsieht, dass 18-Jährige neu mit auf 35 kW (47,5 PS) gedrosselten Töff einsteigen dürfen. Die Schweiz wird diese Regelung wohl Anfang 2015 übernehmen.

Erstes Problem: der Sonderfall Schweiz
Schade: wegen dem kleinen Markt lohnt sich keine Extra-Produktion für die Schweiz.
Klingt toll, doch die Sache hat aus Schweizer Sicht gleich zwei Haken. Erstens: Die Industrie wird gemäss der neuen Regelung im grossen Stil gedrosselte Fahrzeuge herstellen und in den EU-Märkten vertreiben. Die kleine Schweiz, die vorerst am 25-kW-Kurs festhält, wird dabei leer ausgehen, sprich: Kein Hersteller wird nur für den Schweizer Markt weiter 25-kW-Bikes produzieren.

Somit bleiben den Importeuren hierzulande nur zwei Möglichkeiten: Sie nehmen bei entsprechendem Risiko ausreichend 25-kW-Töff an Lager, oder sie drosseln die Modellneuheiten ab 2013 auf eigene Faust, was teuer ist und viel Zeit in Anspruch nimmt.

Weitere Tipps zum Thema Motorrad:
» Motorradprüfung - Der Weg zum Führerschein
» Motorrad kaufen - So finden Sie Ihr Traumbike
» Motorradtypen - Für jeden Zweck das richtige Motorrad

Zweites Problem: Limiten bei der Drosselung
Beliebtes Einsteigerbike in seiner gedrosselten Form: die Triumph Street Triple.
Zweitens sieht das EU-Gesetz vor, dass ein Neufahrzeug nur dann für die neue Führerscheinkategorie gedrosselt werden darf, wenn es ungedrosselt (also offen) 70 kW oder weniger leistet. Dies ist insofern problematisch, als zum Beispiel eine Kawasaki ZX-6R (94,1 kW) oder Z750 (77,5 kW) - beides klassische und bis dato ausgesprochen erfolgreiche «A beschränkt»-Bikes - generell nicht mehr gedrosselt werden dürfen und damit als Option für Einsteiger wegfallen.

Viele Hersteller haben Motorräder dieser Leistungsklasse in ihrem Sortiment - es ist also nicht nur Kawasaki betroffen. Hier einige beliebte Einsteiger-Bikes, die es bei Übernahme der EU-Regelung in der Schweiz gedrosselt nicht mehr geben würde, etwa die Ducati Streetfighter 848 und Monster 1100 Evo oder Triumph Street Triple. Und just bei diesen Bikes bekommen 18-Jährige glänzende Augen...


© Content powered by Töff
Heft jetzt abonnieren

Kommentare (8)


John Dorian (21.01.2013 20:53:58)
So jetzt ist es soweit. Seit Samstag gilt in Deutschland die neue Reglung und man darf mit dem A18 eine Maschine mit 35 kw fahren.
Leider konnte das Strassenverkehrsamt für den Kanton Thurgau heute nichts sagen. Sie wussten noch nicht mal das es so eine neue Reglung gibt o.O
Bin mal gespannt wie das weiter geht. Will mir dieses Jahr eine Maschine holen und werde mich nicht mit 25 kw abspeisen lassen! Ich darf in DE 35 kw fahren und das muss auch für die Schweiz gelten!
Stefan Luginbühl (01.11.2012 13:42:42)
@John:
Schwer zu sagen. Wahrscheinlich prüfen die Strassenverkehrsämter gerade, wie solche Fälle gehandhabt werden. Im Zweifelsfall am besten nachfragen.

Gruss
Stefan/AS24
John Dorian (29.09.2012 19:21:49)
Mich würde interessieren wie das ab 2013 mit den 35kw Motorrädern für Ausländer läuft.
z.B. Ein Deutscher darf ab 2013 35kw fahren. Nun zieht er in die Schweiz und muss innerhalb von einem Jahr seinen Führerausweis umschreiben lassen. Darf er dann immer noch 35kw fahren? Was ist wenn er 2013 sein 35kw Motorrad einführt. Darf er das fahren oder benötigt er einen A2?
Marcel (19.08.2012 12:52:09)
Man sieht es wieder einmal mehr. Die Schweiz ist das EU-treueste Land...

Jeder von der EU eingeläutete Schrott wird ungefiltert übernommen! Hat man schon an diversen Beispielen von CZV bis CO2- Ausstoss der Fahrzeuge gesehen. Wann hört der Mist endlich auf! Die Schweiz gehört (noch) nicht zur EU.....
rudolf fasler (02.08.2012 14:47:47)
Ich finde diese Regelung völlig daneben. Ein Anfänger mit soviel KW,
das wird wieder böse enden so wie schon vor Jahren als die 125ccm eingeführt wurde.
Ich mag es ja jedem gönnen ein Motorrad zu fahren nur für Anfänger absolut am Ziel vorbei.
Seite: 1 2 »Vorwärts

Kommentar abgeben

Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500 verbleibende Zeichen 
© Copyright 2013 by Scout24 Schweiz AG


Artikel suchen
Geben Sie den Suchbegriff ein